Batteriegesetz

Hinweis nach Batteriegesetz

Lieber Kunde, sie haben bei uns eine Batterie/ein batteriebetriebenes Produkt gekauft. Die Lebensdauer der Batterie ist zwar sehr lang, trotzdem muss sie irgendwann einmal entsorgt werden. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an (Thomas Schidlack, Senior Medic Service  Breslauer Strasse 20, 41836 Hückelhoven) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und (Thomas Schidlack, Senior Medic Service ) sagen Dankeschön.

 

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Gemäß § 9 Abs. 1 Batteriegesetz ist jeder Vertreiber verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in der unmittelbaren Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien derart, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat sowie auf die Menge, "derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Im Versandhandel ist Verkaufsstelle im Sinne von Satz 1 das Versandlager."


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