Pflegehilfsmittel
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Nachfolgend finden Sie Informationen und Anträge für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegedienste. Versorgung mit "Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel".
Thomas Schidlack Senior Medic Service ist Leistungserbringer und hilft Ihnen gerne, die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln für Sie zu übernehmen und Ihnen Laufwege zur Pflegekasse abzunehmen. Zu den genannten Pflegehilfsmittel gehören: Die Pflegekasse zahlt bis zu einem Höchstbetrag von 31,- €, bei Beihilfeberechtigten 15,50€ . Wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen werden unter Abzug eines Eigenanteils mit 10 von hundert, soweit keine Befreiung nach §40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vorliegt, genehmigt. Sollten Sie Fragen zu den Anträgen haben oder sonstige Hilfestellung benötigen, beraten wir Sie gerne: Telefon: 02433 - 958140 Fax: 02433 - 958141 email: service@seniormedic.de Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren eigenen Bedarf bei uns kostengünstig einzukaufen. Pflegedienste, die Ihre Patienten mit den Pflegehilfsmitteln versorgen möchten, können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Anträge gem. Anlage 4 zum Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gem. §78 Abs. 1 i.V. m. §40 Abs. 2 SGB XI
Antrag: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis maximal 31€/15,50€ monatlich saugende Bettschutzeinlagen wiederverwendbar Informationen für den Patienten
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